Grundsteuerreform 2022: Ab wann kann die Grundsteuererklärung erstellt werden?

In Zeitungen, Radio und im Internet wird das Thema Grundsteuerreform immer präsenter. Es wird von engen Zeitfenstern zur Erstellung sowie von Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern gesprochen. Leider sind die meist etwas reißerisch anmutenden Aussagen nicht ganz unbegründet. Die Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) kann nur in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Wer einen Urlaub oder Auslandsaufenthalt plant, beruflich stark eingespannt ist oder den Sommer nicht mit der Erstellung der Grundsteuererklärung verbringen möchte, kann, sobald die Finanzverwaltung die Schnittstelle freigeschaltet hat, seiner Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer bei uns nachkommen. Schnell die Daten online erfassen, den Bestellprozess abschließen und uns die erforderlichen Vollmachten erteilen. Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln die Grundsteuererklärung anschließend für Sie. Die Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide ist selbstverständlich Bestandteil unserer Dienstleistung.

Doch ab wann kann die Grundsteuererklärung erstellt werden?

Sie brauchen für die Berechnung der Grundsteuererklärung ausschließlich die Grundstücksart, die Grundstücksfläche und die Wohnfläche. Alle weiteren Angaben für die Berechnung der Grundsteuer ergänzen wir für Sie! Eine Berechnung und Erstellung der Grundsteuererklärung ist bereits möglich!

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