Berechnung der Grundsteuer
Für die Berechnung der Grundsteuer sind einige Parameter notwendig, diese nennt man in diesem Fall „Faktoren“. Mit drei Faktoren kann Ihre Grundsteuer ermittelt werden. Bei den drei Faktoren handelt es sich um den Einheitswert, die Steuermesszahl und dem Grundsteuer-Hebesatz.
Die Basis dieser Berechnung ist bislang noch der sogenannte Einheitswert. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung des Einheitswerts befindet sich im Bewertungsgesetz (BewG). Hinzu kommt die Steuermesszahl, bei der es sich um einen gesetzlich festgelegten Wert handelt, die gegenwärtig in Promille bemessen wird. Der dritte Faktor ist der Grundsteuer-Hebesatz. Die Grundsteuer-Hebesätze können von den Gemeinden in gewissen Grenzen frei bestimmt werden und bemessen sich in einem bestimmten Prozentsatz. Sie liegen zwischen 390 und 810 Prozent und weichen somit regional mitunter stark voneinander ab. Die konkreten Hebesätze der Gemeinden, werden regelmäßig veröffentlicht und können daher bei Interesse im Netz nachgeschaut werden.
Formel: Grundsteuer
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer folgt in einem dreistufigen Verfahren. Erst wird der Einheitswert bestimmt und mittels Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgesetzt. Anschließend wird der Einheitswert mit der Messzahl multipliziert und so der Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls in einem Bescheid festgesetzt. Darauf basierend wird zuletzt die eigentliche Grundsteuer durch Anwendung des gemeindespezifischen Hebesatzes ermittelt und schließlich von der Gemeinde erhoben. Dieser letzte Bescheid ist der Grundsteuerbescheid.
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