Grundsteuererklärung –  brauche ich einen Steuerberater?

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung), abgegeben. In dem Zusammengang stehen viele vor der Frage: Grundsteuererklärung – brauche ich einen Steuerberater?

Grundsteuererklärung nicht in jedem Bundesland identisch

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Doch gehen Bund und Länder bei der Neuberechnung der Grundsteuer unterschiedliche Wege. Die sogenannte Öffnungsklausel gibt den Bundesländern die Befugnis, eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen und somit vom Bundesmodell abzuweichen.

So haben sich beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für das Bundesmodell entschieden, während Niedersachsen auf das Flächen-Lage-Modell und Bayern auf das Flächenmodell setzt.

Grundsteuerreform 2022: Steuerberater kann vor zu hoher Grundsteuer schützen

Grundsätzlich können Sie Ihre Grundsteuererklärung über ELSTER auch eigenständig erstellen. Jedoch ist durch die Komplexität der Grundsteuerberechnung und den regional und länderspezifischen Unterschieden die professionelle Beratung durch einen Steuerberater durchaus von Vorteil und sinnvoll.

Das eigenständige Ausfüllen der neuen Steuerformulare ist ohne steuerliches Fachwissen äußerst fehleranfällig. Zudem werden die Daten von dem zuständigen Finanzamt teilweise ohne Angabe von Gründen überschrieben, so dass eine Prüfung der ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ohne fachliches Vorwissen schwierig ist. Bleiben Fehler in den Steuerbescheiden unentdeckt, können diese zu einer zu hoch festgesetzten Grundsteuer führen. Da die festgestellten Grundsteuerwerte nach Bestandskraft der Steuerbescheide verbindlich für die nächsten Jahre festgestellt sind, ist eine fehlerfreie Bearbeitung unerlässlich.

Grundsteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein?

Viele Steuerpflichtige lassen ihre jährliche Einkommensteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen, so ist die Frage ob ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Grundsteuererklärung unterstützen kann sehr naheliegend.

Allerdings ist eine digitale Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) über den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich. Die Beratung, Erstellung und digitale Übermittlung von Grundsteuererklärungen durch Dritte ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten. Zudem dürfen nur Steuerberater die ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) prüfen.

Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben mit Einfach Grundsteuer

Durch das enge Zeitfenster kommt ein weiteres Problem dazu: Würden sich alle Grundstückseigentümer persönlich an einen örtlichen Steuerberater wenden, stehen die Steuerberatungskanzleien vor einer weiteren zusätzlichen Aufgabe, die neben dem laufendem Tagesgeschäft kaum zu bewältigen ist. Da für die digitale Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer nach übereinstimmenden Meldungen aus der Finanzverwaltung nicht mit einer Fristverlängerung zu rechnen ist, muss der Grundbesitzer bei nicht fristgerechter Abgabe mit Verspätungs- und/oder Säumniszuschlägen rechnen.
Aufgrund der im Vorfeld oftmals nicht eindeutigen Höhe der Steuerberatergebühr, sowie dem Risiko der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung stehen viele Steuerpflichtige vor der Frage:

Wo kann ich meine Grundsteuererklärung erstellen lassen?

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Grundsteuererklärung

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater! Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Erstellung der Grundsteuererklärung sowie der Berechnung der zu erwartenden Grundsteuer. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide.
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