Sie lassen Ihre steuerlichen Angelegenheiten durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen und fragen sich ob die Grundsteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden kann?

Die einfache Antwort auf diese Frage lautet NEIN.

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung abgegeben. Allerdings ist eine digitale Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) über den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich. Die Beratung, Erstellung und digitale Übermittlung von Grundsteuererklärungen durch Dritte ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten. Zudem dürfen nur Steuerberater die ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) prüfen. Aufgrund der Komplexität der Thematik, den hohen rechtlichen Anforderungen und der langen Bindungswirkung ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für den eigenen Grundbesitz über einen Steuerberater auch sinnvoll. Sofern Sie keinen eigenen Steuerberater haben, Ihr Steuerberater den ersten freien Termin in 5 Wochen anbietet oder sie nicht über 350 Euro für eine Grundsteuererklärung bezahlen wollen, dann erstellen Sie ihre Steuererklärung doch einfach online bei www.einfach-grundsteuer.de.

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