Grundsteuerreform 2022: einmalige Fristverlängerung bis zum 31.01.2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert.

Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Abgabefrist für die verpflichtend abzugeben Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz Grundsteuererklärung) einmalig auf den 31.01.2023 verlängert wird. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben!

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Grundsteuererklärung: Berechnung Wohnfläche

Aufgrund der Grundsteuerreform muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung), abgegeben.

In nahezu jedem Bundesland ist die Angabe der Wohnfläche eine Pflichtangabe für die Grundsteuererklärung. Nur Baden-Württemberg hat sich für ein Modell entschieden, dass auf diese Angabe verzichtet.

Die Quadratmeterangabe der Wohnfläche wirkt sich somit direkt auf die Höhe der Grundsteuer aus und sollte, um eine zu hohe Grundsteuer zu vermeiden, sorgfältig ermittelt werden.

Wo kann ich meine Wohnfläche finden?

Die Wohnfläche kann grundsätzlich folgenden Unterlagen entnommen werden:

 Kaufvertrag
 Mietvertrag
 Wohnflächenberechnung in Ihren Bauunterlagen

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

In den gesetzlichen Grundlagen des Bundesmodells und der meisten Ländermodelle fehlt allerdings die Regelung nach welcher Methode die Wohnfläche zu berechnen ist. Allgemein geht man davon aus, dass die Berechnung nach Wohnflächenverordnung zulässig ist. Dieser Auffassung ist auch die Finanzverwaltung im Ländererlass.

Gemäß der Wohnflächenverordnung gehören folgende Räume zur Wohnfläche:
 Küche
 Bad und Gäste-WC
 Wohnzimmer
 Esszimmer
 Kinderzimmer
 Flur
 Heizungsräume
 Dachböden
 Treppen mit bis zu 2 Stufen
 beheizter Wintergarten

Nachstehende Räume gehören lt. Wohnflächenverordnung nur teilweise zur Wohnfläche:
 Balkon und Terrasse i.d.R. zu 25 %
 zu allen Seiten geschlossener Wintergarten zu 50 %
 Wohnräume mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Meter zu 50 %

Nicht zur Wohnfläche gehören lt. Wohnflächenverordnung folgende Räume:
 Arbeitszimmer
 Keller
 Vorratsraum
 Hauswirtschaftsraum
 Waschküche
 Treppen ab 3 Stufen
 Wohnräume mit einer lichten Höhe von unter 1 Meter
 Garage

Wohnflächenberechnung nach DIN 283

Zum Teil findet sich in Bauunterlagen noch eine Berechnung nach DIN 283. Diese ist grundsätzlich mit der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung gleichzusetzten und kann, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, für die Grundsteuererklärung herangezogen werden. Die DIN 283 ist jedoch veraltet und findet seit über 20 Jahren keine Anwendung mehr.

Fazit zur Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

Auch wenn die Berechnung der Wohnfläche auf den ersten Blick sehr aufwendig erscheint, lohnt es sich hier genau hinzuschauen. Da laut Wohnflächenverordnung einige Räume nur anteilig angerechnet werden und andere Räume unberücksichtigt bleiben, sollte die Wohnfläche nicht ungeprüft übernommen werden. In einigen Fällen wird sich durch die gewissenhafte Berechnung der Wohnfläche der ein oder andere Euro bei der Grundsteuer einsparen lassen.

Grundsteuererklärung: Wir unterstützen Sie gerne

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater! Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Erstellung der Grundsteuererklärung sowie der Berechnung der zu erwartenden Grundsteuer. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide.

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3 Gründe für Einfach Grundsteuer

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung), abgegeben.

So stehen viele Eigentümer gerade vor der Frage:

„Wo soll ich meine Grundsteuererklärung erstellen?“

Wir nennen Ihnen die 3 wichtigsten Gründe für Einfach Grundsteuer.

Nr. 1: Grundsteuererklärung vom Steuerberater

Hilfe bei der Berechnung der Grundsteuer sowie der Abgabe der Grundsteuererklärung können sich Grundstückseigentümer nur bei Steuerberatern holen, da Lohnsteuerhilfevereine, anders als bei Einkommensteuererklärungen, zur Beratung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform nicht befugt sind. Durch das enge Zeitfenster kommt ein weiteres Problem dazu: Würden sich alle Grundstückseigentümer persönlich an einen örtlichen Steuerberater wenden, stehen die Steuerberatungskanzleien vor einer weiteren zusätzlichen Aufgabe, die neben dem laufendem Tagesgeschäft kaum zu bewältigen ist.

Das alles gab uns die Idee eine innovative, webbasierte Lösung für die Grundsteuer zu entwickelt. Wir verzichten auf ein langwieriges, papierbehaftetes Verfahren und bieten Ihnen die Erstellung der obligatorischen Grundsteuererklärung ganz einfach digital an! In nur wenigen Minuten können Sie die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung online eingeben und wir übermitteln diese digital an das zuständige Finanzamt.

Nr. 2: Steuerbescheidprüfung inklusive

Das eigenständige Ausfüllen der neuen Steuerformulare ist ohne steuerliches Fachwissen äußerst fehleranfällig. Zudem werden die Daten von dem zuständigen Finanzamt teilweise ohne Angabe von Gründen überschrieben, so dass eine Prüfung der ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ohne fachliches Vorwissen schwierig ist. Bleiben Fehler in den Steuerbescheiden unentdeckt, können diese zu einer zu hoch festgesetzten Grundsteuer führen. Da die festgestellten Grundsteuerwerte nach Bestandskraft der Steuerbescheide verbindlich für die nächsten Jahre festgestellt sind, ist eine fehlerfreie Bearbeitung unerlässlich.

Die Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ist bei uns bereits im Preis enthalten.

Nr. 3: Ohne ELSTER-Zugang

Die Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) kann auch über ELSTER erstellt werden. Doch wer noch kein ELSTER-Zertifikat hat, steht mit der Registrierung bei ELSTER vor der ersten Hürde. Die Registrierung ist langwierig, der Registrierungsbrief kommt mit der Post und bevor man überhaupt mit der Erstellung der Grundsteuererklärung anfangen kann, sind die ersten 2 Wochen verstrichen.

Und auch nach erfolgreicher Registrierung geht es teils holperig weiter. Wahrscheinlich hat in den letzten Wochen jeder in den Medien von Ausfällen der Plattform gehört.
Abgesehen davon ist die Plattform ähnlich zu den Steuerformularen der Finanzverwaltung aufgebaut und somit leider alles andere als benutzerfreundlich.

Wir unterstützen Sie gerne

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Grundsteuererklärung –  brauche ich einen Steuerberater?

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung), abgegeben. In dem Zusammengang stehen viele vor der Frage: Grundsteuererklärung – brauche ich einen Steuerberater?

Grundsteuererklärung nicht in jedem Bundesland identisch

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Doch gehen Bund und Länder bei der Neuberechnung der Grundsteuer unterschiedliche Wege. Die sogenannte Öffnungsklausel gibt den Bundesländern die Befugnis, eigene Gesetze zur Grundsteuer zu erlassen und somit vom Bundesmodell abzuweichen.

So haben sich beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein für das Bundesmodell entschieden, während Niedersachsen auf das Flächen-Lage-Modell und Bayern auf das Flächenmodell setzt.

Grundsteuerreform 2022: Steuerberater kann vor zu hoher Grundsteuer schützen

Grundsätzlich können Sie Ihre Grundsteuererklärung über ELSTER auch eigenständig erstellen. Jedoch ist durch die Komplexität der Grundsteuerberechnung und den regional und länderspezifischen Unterschieden die professionelle Beratung durch einen Steuerberater durchaus von Vorteil und sinnvoll.

Das eigenständige Ausfüllen der neuen Steuerformulare ist ohne steuerliches Fachwissen äußerst fehleranfällig. Zudem werden die Daten von dem zuständigen Finanzamt teilweise ohne Angabe von Gründen überschrieben, so dass eine Prüfung der ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ohne fachliches Vorwissen schwierig ist. Bleiben Fehler in den Steuerbescheiden unentdeckt, können diese zu einer zu hoch festgesetzten Grundsteuer führen. Da die festgestellten Grundsteuerwerte nach Bestandskraft der Steuerbescheide verbindlich für die nächsten Jahre festgestellt sind, ist eine fehlerfreie Bearbeitung unerlässlich.

Grundsteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein?

Viele Steuerpflichtige lassen ihre jährliche Einkommensteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen, so ist die Frage ob ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Grundsteuererklärung unterstützen kann sehr naheliegend.

Allerdings ist eine digitale Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) über den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich. Die Beratung, Erstellung und digitale Übermittlung von Grundsteuererklärungen durch Dritte ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten. Zudem dürfen nur Steuerberater die ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) prüfen.

Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben mit Einfach Grundsteuer

Durch das enge Zeitfenster kommt ein weiteres Problem dazu: Würden sich alle Grundstückseigentümer persönlich an einen örtlichen Steuerberater wenden, stehen die Steuerberatungskanzleien vor einer weiteren zusätzlichen Aufgabe, die neben dem laufendem Tagesgeschäft kaum zu bewältigen ist. Da für die digitale Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer nach übereinstimmenden Meldungen aus der Finanzverwaltung nicht mit einer Fristverlängerung zu rechnen ist, muss der Grundbesitzer bei nicht fristgerechter Abgabe mit Verspätungs- und/oder Säumniszuschlägen rechnen.
Aufgrund der im Vorfeld oftmals nicht eindeutigen Höhe der Steuerberatergebühr, sowie dem Risiko der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung stehen viele Steuerpflichtige vor der Frage:

Wo kann ich meine Grundsteuererklärung erstellen lassen?

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Grundsteuer für Ehepaare – Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

„Doch was ist zu tun, wenn das Grundstück mehrere Eigentümer hat, etwa bei Eheleuten? Ist in diesem Fall eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer für beide Ehepartner erforderlich?“

Für jedes Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) muss nur eine Grundsteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, da die Grundsteuer für jedes Grundstück auch nur einmal festgesetzt wird. Dabei erlässt das Finanzamt die verbindlichen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die Grundsteuerbescheide werden im Anschluss durch die Gemeinde, in der sich der Grundbesitz befindet, erlassen.

Grundsteuer für Ehepaare – Jeder Ehepartner darf die Grundsteuererklärung abgeben

Grundsätzlich ist jeder Ehepartner zur Abgabe der Grundsteuererklärung berechtigt.
In jedem Fall müssen aber alle anderen Miteigentümer in der gemeinsamen Grundsteuererklärung aufgeführt werden. Gehört das Grundstück also mehreren Personen, schulden Sie als Gesamtschuldner auch die festgesetzte Grundsteuer. Zahlt ein Miteigentümer die Grundsteuer vollständig, müssen die anderen Miteigentümer keine Zahlung vornehmen. Wie der Ausgleich unter den einzelnen Steuerschuldnern erfolgt und wer gegen wen einen Ausgleichsanspruch hat, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.

Anders verhält es sich bei Eigentümergemeinschaften innerhalb einer Wohneigentumsanlage. Bei Eigentumswohnungen muss jeder Eigentümer für seine Eigentumswohnung eine eigenständige Grundsteuererklärung abgeben, da der Grundbesitz grundbuchrechtlich in Teileigentum aufgeteilt wurde. Bei der Grundfläche wird dabei die Gesamtfläche des Grundstückes mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil multipliziert. Zudem wird die individuelle Wohnfläche der Eigentumswohnung in die Berechnung einbezogen. Anschließend wird die Grundsteuer nur anteilig gegenüber dem jeweiligen Eigentümer festgesetzt.

Grundsteuererklärung für Ehepartner leichtgemacht

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Erbbaurecht und Grundsteuer – Was ist zu tun?

Im Jahr 2022 müssen Grundstückseigentümer für den eigenen Grundbesitz (unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen etc.) zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) online abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform 2022 durch die die relevanten Grundstücksdaten erstmals seit 1935 bzw. 1964 neu festgesetzt werden.

Doch wie ist bei einem Grundstück vorzugehen, welches mit einem Erbbaurecht belastet ist?

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht bei dem der Eigentümer des Grundstücks gegen Zahlung eines Erbbauzinses die Errichtung eines Bauwerks, in der Regel ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus, ermöglicht. Grundlage ist ein zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Eigentümer des Grundstücks abgeschlossener Erbbaurechtsvertrag. Der Vorteil für den Eigentümer besteht darin, dass er das Grundstück nicht veräußern muss. In Deutschland werden Erbbaurechte daher überwiegend von der Kirche oder von Landwirten begeben. Für den Erbbauberechtigten hat das Erbbaurecht den Vorteil, dass er neben dem Kaufpreis für das Gebäude nicht noch den Kaufpreis für das Grundstück aufbringen muss. Ein Erbbaurecht führt daher zu einer zeitlichen Trennung zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und dem Eigentümer des darauf errichteten Einfamilien- oder Zweifamilienhauses.

Für die Berechnung der Grundsteuer wird das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück und das darauf errichtete Bauwerk (meistens Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und der Gesamtwert für die Grundsteuer nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens ermittelt. Zur Abgabe der verbindlichen Feststellungserklärung zur Grundsteuer hat das Gesetz ausschließlich den Erbbauberechtigten, also den Eigentümer des Einfamilien- oder Zweifamilienhauses, verpflichtet. Der ermittelte Grundsteuerwert und die daraus abgeleitete Grundsteuer wird dem Erbbauberechtigten als Steuerschuldner zugerechnet. Ob der Erbbauberechtige oder der Grundstückseigentümer die Grundsteuer wirtschaftlich tragen soll bleibt den Vertragsparteien im Rahmen ihrer Privatautonomie vorbehalten.

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Warum bekomme ich drei Steuerbescheide?

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen ca. 36 Millionen Grundstücke (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder betriebliches Grundstück) zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 neu bewertet werden, da das Bundesverfassungsgericht die derzeit geltenden Einheitswerte für die Grundsteuer, welche 1935 bzw. 1964 letztmalig festgestellt wurden, als veraltet ansah. Die neue Grundsteuer wird dabei zwar auf den 01.01.2022 festgestellt, muss aber erstmalig ab dem 01.01.2025 bezahlt werden.

Doch warum erhalte ich nach Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) drei Steuerbescheide?

Grundsätzlich steht das Aufkommen aus der Grundsteuer den Gemeinden zu. Diese erlassen auch die entsprechenden Grundsteuerbescheide. Allerdings muss zuerst die entsprechende Bewertung des Grundbesitzes durch die örtlich zuständigen Finanzämter erfolgen, da die Gemeinden nur die Hebesätze für die Grundsteuer selbst bestimmen können, die Bewertung des Grundbesitzes aber den Finanzämtern vorbehalten bleibt. Dabei richtet sich das Bewertungsverfahren nach dem jeweiligen Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder betriebliches Grundstück) und dem entsprechenden Bewertungsverfahren (Bundes- oder abweichendes Ländermodell).

Feststellungsbescheid zur Grundsteuer (Grundsteuerwertbescheid) und Grundsteuermessbescheid

Nachdem das Finanzamt, aufgrund der Daten aus der Grundsteuererklärung, die Bewertung des Grundstücks abgeschlossen hat wird ein Feststellungsbescheid zur Grundsteuer (sog. Grundsteuerwertbescheid) erlassen. Der darin enthaltende Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, welcher mit dem Grundsteuermessbescheid festgestellt wird.

Die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell für ein Einfamilienhaus, einem Zweifamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich 0,31 % des Grundsteuerwertes. Bei einem unbebauten Grundstück sowie Geschäftsgrundstücken beträgt die Steuermesszahl dagegen grundsätzlich 0,34 %. Das Gesetz sieht im Bundesmodell allerdings eine Ermäßigung von 25 % vor, wenn es sich um ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder eine Eigentumswohnung handelt, für die ein Förderbescheid nach dem Wohnraumförderungsgesetz (kurz: WoFG) vorliegt sowie eine Ermäßigung von 10 % für Baudenkmäler. In den Ländermodellen werden dagegen abweichende Steuermesszahlen festgelegt.

Der Grundsteuerbescheid kommt abschließend von der zuständigen Gemeinde

Der Grundsteuermessbescheid wird durch das Finanzamt sowohl dem Steuerpflichtigen als auch der Gemeinde übermittelt. Er bildet für die Gemeinde die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer, die durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem gemeindeindividuellen Hebesatz ermittelt wird.

Sie möchten Ihre Grundsteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, der auch die Bescheide prüft?

Wenn auch Sie möchten, dass die Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide durch einen fachlich qualifizierten Steuerberater geprüft werden, dann erstellen Sie ihre Grundsteuererklärung für ein unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung doch ganz einfach online. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Erstellung der Grundsteuererklärung sowie der Berechnung der zu erwartenden Grundsteuer. Die Prüfung der oben genannten Steuerbescheide ist für uns selbstverständlich und in dem Festpreis von 89,95 Euro pro Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung) bereits enthalten.

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Grundsteuerreform 2022: Was ist die Grundsteuer C?

Durch die Grundsteuerreform 2022 müssen in Deutschland rund 36 Millionen Grundstücke zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Während es bisher nur die Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Nutzung sowie die Grundsteuer B für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke gab, wird mit der Grundsteuerreform 2022 die neue Grundsteuer C eingeführt. Die Grundsteuer C wird angewendet auf unbebaute Grundstücke, die aber durch die Bauämter zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus und Eigentumswohnung freigegeben, d.h. baureif gestellt wurden. Die Grundsteuer C soll durch eine höhere Belastung als bei nicht baureifen Grundstücken Eigentümer dazu anregen eine Bebauung der Grundstücke vorzunehmen, um die in Ballungsgebieten vorhandene Wohnungsnot zu reduzieren.

Zudem soll die Grundsteuer C Gemeinden die Möglichkeit eröffnen Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken zu reduzieren. Hintergrund ist, dass immer mehr baureife Grundstücke als Spekulationsobjekte gehalten, d.h. nicht zügig bebaut werden. Unbebaute Grundstücke werden in diesem Zusammenhang nur gekauft, um auf eine zukünftige Wertsteigerung zu spekulieren. Anschließend werden die unbebauten Grundstücke gewinnbringend weiter veräußert. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum (bspw. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung) entsteht.

Ab 2025 sollen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Ob und in welcher Höhe baureife Grundstücke mit der besonderen Steuer belastet werden, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.

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Kosten für Grundsteuererklärung auf Mieter umlegen?

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 müssen Eigentümer von Grundbesitz (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung) zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 für jeden Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Grundsteuererklärung) digital einreichen. Über die Nebenkosten können Vermieter die Grundsteuer auf Ihre Mieter grundsätzlich vollständig umlegen. Hat ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung vermietet und im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart, kann er die Kosten für die Grundsteuer auf seinen Mieter umlegen. Denn die Grundsteuer gehört als laufende öffentliche Last des Grundstücks zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung. Kommt es zu einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Grundsteuerreform 2022 können Vermieter die Grundsteuer also 1:1 auf Ihre Mieter abwälzen. Mieter spüren das aber erst in der Nebenkostenabrechnung für 2025, die im Jahr 2026 verschickt wird.

Wenn ich die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kann, kann ich dann auch die Kosten für die Grundsteuererklärung auf den Mieter umlegen?

Die Steuerberaterkosten, die für die Erstellung der Grundsteuererklärung entstehen, können allerdings nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Kosten dieser Art gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Umlagefähig sind laufende, d.h. wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter durch die Nutzung des Eigentums oder den Gebrauch des Grundstücks entstehen. Dazu gehören z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Abfallbeseitigung, Hausstrom.
Nicht umlagefähig sind z.B. Kosten für die Verwaltung, den Steuerberater oder Instandhaltungskosten.

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Sie lassen Ihre steuerlichen Angelegenheiten durch einen Lohnsteuerhilfeverein machen und fragen sich ob die Grundsteuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden kann?

Die einfache Antwort auf diese Frage lautet NEIN.

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung abgegeben. Allerdings ist eine digitale Abgabe der sogenannten Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) über den örtlichen Lohnsteuerhilfeverein aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich. Die Beratung, Erstellung und digitale Übermittlung von Grundsteuererklärungen durch Dritte ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten. Zudem dürfen nur Steuerberater die ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) prüfen. Aufgrund der Komplexität der Thematik, den hohen rechtlichen Anforderungen und der langen Bindungswirkung ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für den eigenen Grundbesitz über einen Steuerberater auch sinnvoll. Sofern Sie keinen eigenen Steuerberater haben, Ihr Steuerberater den ersten freien Termin in 5 Wochen anbietet oder sie nicht über 350 Euro für eine Grundsteuererklärung bezahlen wollen, dann erstellen Sie ihre Steuererklärung doch einfach online bei www.einfach-grundsteuer.de.

Sie möchten schon jetzt die Grundsteuer für 2025 berechnen?

Sie brauchen für die Berechnung der Grundsteuererklärung ausschließlich die Grundstücksart, die Grundstücksfläche und die Wohnfläche. Alle weiteren Angaben für die Berechnung der Grundsteuer ergänzen wir für Sie!

Unser Grundsteuerrechner bietet schon jetzt die Möglichkeit die Grundsteuer für Ihr Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück zu berechnen. Der Service ist komplett kostenlos und erfordert keine Registrierung. Sofern Sie mit den eingegebenen Daten direkt Ihre Grundsteuererklärung erstellen möchten, ist dies selbstverständlich auch kein Problem. Für nur 89,95 Euro haben Sie die Möglichkeit die Grundsteuererklärung online und ohne eigenen ELSTER-Zugang zu erstellen. So haben Sie in nur 5 Minuten der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erledigt. Eine anschließende Prüfung der erstmalig ergehenden Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide ist für uns selbstverständlich und in der Gebühr bereits inbegriffen. Durch unsere digitale und zeitsparende Lösung versäumen Sie garantiert auch keine Fristen! Und das alles zu einem fairen und transparenten Festpreis von 89,95 Euro pro Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.).

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Grundsteuerreform 2022: Alles wird teurer – auch die Grundsteuer? Kann ich meine Grundsteuer jetzt schon berechnen?

Viele würden gerne wissen, ob sie durch die neue Grundsteuerreform mehr Grundsteuer bezahlen müssen. Diese Frage ist leider nicht ganz einfach zu beantworten. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Gemeinden dazu verpflichtet, das gesamte Steueraufkommen durch die Reform nicht zu erhöhen. Das bedeutet aber auch, dass eine Umverteilung der Steuerbelastung zwischen einzelnen Objekten durchaus möglich ist. Wie sich das konkret für das jeweilige Objekt verhält, hängt unter anderem von den Hebesätzen der Gemeinden ab, die in jedem Jahr neu festgesetzt werden können. Generell sind die Gesetzgebungsverfahren der Länder abgeschlossen, so dass wir einen kostenfreien Grundsteuerrechner zur Verfügung stellen können, mit dem schon jetzt die voraussichtliche Grundsteuerbelastung mit den neuen Berechnungsmethoden ermitteln werden kann. Gerne können Sie unseren Grundsteuerrechner ganz unverbindlich und ohne Registrierung ausprobieren.

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Unser Grundsteuerrechner bietet schon jetzt die Möglichkeit die Grundsteuer für Ihr Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück zu berechnen. Der Service ist komplett kostenlos und erfordert keine Registrierung. Sofern Sie mit den eingegebenen Daten direkt Ihre Grundsteuererklärung erstellen möchten, ist dies selbstverständlich auch kein Problem. Für nur 89,95 Euro haben Sie die Möglichkeit die Grundsteuererklärung online und ohne eigenen ELSTER-Zugang zu erstellen. So haben Sie in nur 5 Minuten der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erledigt. Eine anschließende Prüfung der erstmalig ergehenden Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide ist für uns selbstverständlich und in der Gebühr bereits inbegriffen. Durch unsere digitale und zeitsparende Lösung versäumen Sie garantiert auch keine Fristen! Und das alles zu einem fairen und transparenten Festpreis von 89,95 Euro pro Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.).

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Sie haben sich bereits mit dem Thema Grundsteuererklärung beschäftigt und stellen Sich folgende Frage: Warum sind Sie so preiswert?

Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 stehen Kanzleien vor einer enormen Herausforderung, da in Deutschland erstmals seit 1964 rund 36 Millionen Grundstücke (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 komplett neu bewertet werden müssen. Für die Erstellung der Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) sind umfangreiche Angaben zum eigenen Grundbesitz sowie zusätzliche Nachweise aller betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. Da die Grundsteuer in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bundesland entweder nach dem Bundesmodell oder abweichenden Ländermodellen berechnet wird, ist mit einem erheblichen Zeitaufwand für die Steuerberater zu rechnen. Dies beginnt bei der Erfassung der eingegangenen Unterlagen, dem Scannen der Nachweise und Zuordnung zu den Objekten, der Aufbewahrung und Rückversand von Unterlagen sowie der Prüfung der ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid).

Steuerberater rechnen Ihre Leistungen gemäß der sog. Steuerberatungsvergütungsverordnung ab, die für jede Dienstleistung eine Bandbreite an Gebühren vorsieht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wurde die Steuerberatervergütungsverordnung angepasst. Der § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV schafft eine neue Grundlage für die Vergütung der Grundsteuererklärung. Sie legt fest, dass für alle Länder, in denen nach dem Bewertungsgesetz oder den jeweiligen Landesgesetzen ein Grundsteuerwert festgestellt wird, als Gegenstandswert der Grundsteuerwert, mindestens jedoch ein Betrag von 25.000 € zugrunde zu legen ist. Sofern kein Grundsteuerwert vorliegt, wird ein fiktiver Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr zugrunde gelegt. Die Regelung einer Zeitgebühr für die Anfertigung einer Grundsteuererklärung ist nicht geeignet, da diese der grundsätzlichen Systematik der Steuerberatungsvergütungsverordnung, die überwiegend auf Wertgebühren abstellt, widersprechen würde.

Warum sind Sie so preiswert und können Ihre Dienstleistung zu einem Festpreis von nur 89,95 € pro Bewertungsobjekt inkl. Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide anbietet?

Durch unsere innovative, webbasierte Lösung für die Grundsteuer verzichten wir auf ein langwieriges, papierbehaftetes Verfahren und bieten Ihnen die Erstellung der obligatorischen Grundsteuererklärung ganz einfach digital an! Die dadurch entstehende Zeitersparnis geben wir direkt an die Grundstückseigentümer weiter, indem wir die Möglichkeiten der Steuerberatervergütungsverordnung voll ausschöpfen. In nur wenigen Minuten können Sie die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung online eingeben und wir übermitteln diese ab dem 01.07.2022 digital an die Finanzverwaltung. Die Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ist mit dem Festpreis bereits abgegolten.

Sparen Sie sich Papier, Anfahrtswege sowie Kosten und erstellen Sie mithilfe unserer webbasierten Lösung Ihre Grundsteuererklärung für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen etc. ganz digital und komplett von Zuhause!

Sie möchten schon jetzt die Grundsteuer für 2025 berechnen?

Sie brauchen für die Berechnung der Grundsteuererklärung ausschließlich die Grundstücksart, die Grundstücksfläche und die Wohnfläche. Alle weiteren Angaben für die Berechnung der Grundsteuer ergänzen wir für Sie!

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Berechnung der Grundsteuer

Für die Berechnung der Grundsteuer sind einige Parameter notwendig, diese nennt man in diesem Fall „Faktoren“. Mit drei Faktoren kann Ihre Grundsteuer ermittelt werden. Bei den drei Faktoren handelt es sich um den Einheitswert, die Steuermesszahl und dem Grundsteuer-Hebesatz.

Die Basis dieser Berechnung ist bislang noch der sogenannte Einheitswert. Die rechtliche Grundlage für die Berechnung des Einheitswerts befindet sich im Bewertungsgesetz (BewG). Hinzu kommt die Steuermesszahl, bei der es sich um einen gesetzlich festgelegten Wert handelt, die gegenwärtig in Promille bemessen wird. Der dritte Faktor ist der Grundsteuer-Hebesatz. Die Grundsteuer-Hebesätze können von den Gemeinden in gewissen Grenzen frei bestimmt werden und bemessen sich in einem bestimmten Prozentsatz. Sie liegen zwischen 390 und 810 Prozent und weichen somit regional mitunter stark voneinander ab. Die konkreten Hebesätze der Gemeinden, werden regelmäßig veröffentlicht und können daher bei Interesse im Netz nachgeschaut werden.

Formel: Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Einheitswert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer folgt in einem dreistufigen Verfahren. Erst wird der Einheitswert bestimmt und mittels Einheitswertbescheid vom Finanzamt festgesetzt. Anschließend wird der Einheitswert mit der Messzahl multipliziert und so der Grundsteuermessbetrag errechnet. Dieser Grundsteuermessbetrag wird ebenfalls in einem Bescheid festgesetzt. Darauf basierend wird zuletzt die eigentliche Grundsteuer durch Anwendung des gemeindespezifischen Hebesatzes ermittelt und schließlich von der Gemeinde erhoben. Dieser letzte Bescheid ist der Grundsteuerbescheid.

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