Grundsteuerreform 2022: einmalige Fristverlängerung bis zum 31.01.2023

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 verlängert.

Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, dass die Abgabefrist für die verpflichtend abzugeben Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz Grundsteuererklärung) einmalig auf den 31.01.2023 verlängert wird. Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben!

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