Grundsteuer für Ehepaare – Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

„Doch was ist zu tun, wenn das Grundstück mehrere Eigentümer hat, etwa bei Eheleuten? Ist in diesem Fall eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer für beide Ehepartner erforderlich?“

Für jedes Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) muss nur eine Grundsteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, da die Grundsteuer für jedes Grundstück auch nur einmal festgesetzt wird. Dabei erlässt das Finanzamt die verbindlichen Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die Grundsteuerbescheide werden im Anschluss durch die Gemeinde, in der sich der Grundbesitz befindet, erlassen.

Grundsteuer für Ehepaare – Jeder Ehepartner darf die Grundsteuererklärung abgeben

Grundsätzlich ist jeder Ehepartner zur Abgabe der Grundsteuererklärung berechtigt.
In jedem Fall müssen aber alle anderen Miteigentümer in der gemeinsamen Grundsteuererklärung aufgeführt werden. Gehört das Grundstück also mehreren Personen, schulden Sie als Gesamtschuldner auch die festgesetzte Grundsteuer. Zahlt ein Miteigentümer die Grundsteuer vollständig, müssen die anderen Miteigentümer keine Zahlung vornehmen. Wie der Ausgleich unter den einzelnen Steuerschuldnern erfolgt und wer gegen wen einen Ausgleichsanspruch hat, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen.

Anders verhält es sich bei Eigentümergemeinschaften innerhalb einer Wohneigentumsanlage. Bei Eigentumswohnungen muss jeder Eigentümer für seine Eigentumswohnung eine eigenständige Grundsteuererklärung abgeben, da der Grundbesitz grundbuchrechtlich in Teileigentum aufgeteilt wurde. Bei der Grundfläche wird dabei die Gesamtfläche des Grundstückes mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil multipliziert. Zudem wird die individuelle Wohnfläche der Eigentumswohnung in die Berechnung einbezogen. Anschließend wird die Grundsteuer nur anteilig gegenüber dem jeweiligen Eigentümer festgesetzt.

Grundsteuererklärung für Ehepartner leichtgemacht

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