Grundsteuererklärung: Berechnung Wohnfläche

Aufgrund der Grundsteuerreform muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland, welcher rund 36 Millionen Grundstücke umfasst, zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 neu bewertet werden. Privateigentümer müssen daher insbesondere für ihr unbebautes Grundstück, ihr Einfamilienhaus, ihr Zweifamilienhaus und/oder ihre Eigentumswohnung eine weitere Steuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung), abgegeben.

In nahezu jedem Bundesland ist die Angabe der Wohnfläche eine Pflichtangabe für die Grundsteuererklärung. Nur Baden-Württemberg hat sich für ein Modell entschieden, dass auf diese Angabe verzichtet.

Die Quadratmeterangabe der Wohnfläche wirkt sich somit direkt auf die Höhe der Grundsteuer aus und sollte, um eine zu hohe Grundsteuer zu vermeiden, sorgfältig ermittelt werden.

Wo kann ich meine Wohnfläche finden?

Die Wohnfläche kann grundsätzlich folgenden Unterlagen entnommen werden:

 Kaufvertrag
 Mietvertrag
 Wohnflächenberechnung in Ihren Bauunterlagen

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

In den gesetzlichen Grundlagen des Bundesmodells und der meisten Ländermodelle fehlt allerdings die Regelung nach welcher Methode die Wohnfläche zu berechnen ist. Allgemein geht man davon aus, dass die Berechnung nach Wohnflächenverordnung zulässig ist. Dieser Auffassung ist auch die Finanzverwaltung im Ländererlass.

Gemäß der Wohnflächenverordnung gehören folgende Räume zur Wohnfläche:
 Küche
 Bad und Gäste-WC
 Wohnzimmer
 Esszimmer
 Kinderzimmer
 Flur
 Heizungsräume
 Dachböden
 Treppen mit bis zu 2 Stufen
 beheizter Wintergarten

Nachstehende Räume gehören lt. Wohnflächenverordnung nur teilweise zur Wohnfläche:
 Balkon und Terrasse i.d.R. zu 25 %
 zu allen Seiten geschlossener Wintergarten zu 50 %
 Wohnräume mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Meter zu 50 %

Nicht zur Wohnfläche gehören lt. Wohnflächenverordnung folgende Räume:
 Arbeitszimmer
 Keller
 Vorratsraum
 Hauswirtschaftsraum
 Waschküche
 Treppen ab 3 Stufen
 Wohnräume mit einer lichten Höhe von unter 1 Meter
 Garage

Wohnflächenberechnung nach DIN 283

Zum Teil findet sich in Bauunterlagen noch eine Berechnung nach DIN 283. Diese ist grundsätzlich mit der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung gleichzusetzten und kann, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, für die Grundsteuererklärung herangezogen werden. Die DIN 283 ist jedoch veraltet und findet seit über 20 Jahren keine Anwendung mehr.

Fazit zur Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung

Auch wenn die Berechnung der Wohnfläche auf den ersten Blick sehr aufwendig erscheint, lohnt es sich hier genau hinzuschauen. Da laut Wohnflächenverordnung einige Räume nur anteilig angerechnet werden und andere Räume unberücksichtigt bleiben, sollte die Wohnfläche nicht ungeprüft übernommen werden. In einigen Fällen wird sich durch die gewissenhafte Berechnung der Wohnfläche der ein oder andere Euro bei der Grundsteuer einsparen lassen.

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