Jeder Eigentümer zahlt bereits die Grundsteuer. Doch warum gibt es eine Grundsteuerreform?

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde höchstrichterlich entschieden, dass die geltenden Regelungen für die Grundsteuer verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht begründet die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer mit der Tatsache, dass die bisherigen Einheitswerte zum Teil auf Werten des Jahres 1935 (neue Bundesländer) und 1964 (alte Bundesländer) basieren und nicht mehr die aktuellen Wertverhältnisse widerspiegeln. Dies führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, da die Werte von Grundstücken (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) sich seit 1935/1964 sehr unterschiedlich entwickelt haben und die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Werten der Immobilien abweichen.

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