Sie haben sich bereits mit dem Thema Grundsteuererklärung beschäftigt und stellen Sich folgende Frage: Warum sind Sie so preiswert?
Aufgrund der Grundsteuerreform 2022 stehen Kanzleien vor einer enormen Herausforderung, da in Deutschland erstmals seit 1964 rund 36 Millionen Grundstücke (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 komplett neu bewertet werden müssen. Für die Erstellung der Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) sind umfangreiche Angaben zum eigenen Grundbesitz sowie zusätzliche Nachweise aller betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich. Da die Grundsteuer in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bundesland entweder nach dem Bundesmodell oder abweichenden Ländermodellen berechnet wird, ist mit einem erheblichen Zeitaufwand für die Steuerberater zu rechnen. Dies beginnt bei der Erfassung der eingegangenen Unterlagen, dem Scannen der Nachweise und Zuordnung zu den Objekten, der Aufbewahrung und Rückversand von Unterlagen sowie der Prüfung der ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid).
Steuerberater rechnen Ihre Leistungen gemäß der sog. Steuerberatungsvergütungsverordnung ab, die für jede Dienstleistung eine Bandbreite an Gebühren vorsieht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität des jeweiligen Sachverhalts. Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wurde die Steuerberatervergütungsverordnung angepasst. Der § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV schafft eine neue Grundlage für die Vergütung der Grundsteuererklärung. Sie legt fest, dass für alle Länder, in denen nach dem Bewertungsgesetz oder den jeweiligen Landesgesetzen ein Grundsteuerwert festgestellt wird, als Gegenstandswert der Grundsteuerwert, mindestens jedoch ein Betrag von 25.000 € zugrunde zu legen ist. Sofern kein Grundsteuerwert vorliegt, wird ein fiktiver Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr zugrunde gelegt. Die Regelung einer Zeitgebühr für die Anfertigung einer Grundsteuererklärung ist nicht geeignet, da diese der grundsätzlichen Systematik der Steuerberatungsvergütungsverordnung, die überwiegend auf Wertgebühren abstellt, widersprechen würde.
Warum sind Sie so preiswert und können Ihre Dienstleistung zu einem Festpreis von nur 89,95 € pro Bewertungsobjekt inkl. Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide anbietet?
Durch unsere innovative, webbasierte Lösung für die Grundsteuer verzichten wir auf ein langwieriges, papierbehaftetes Verfahren und bieten Ihnen die Erstellung der obligatorischen Grundsteuererklärung ganz einfach digital an! Die dadurch entstehende Zeitersparnis geben wir direkt an die Grundstückseigentümer weiter, indem wir die Möglichkeiten der Steuerberatervergütungsverordnung voll ausschöpfen. In nur wenigen Minuten können Sie die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung online eingeben und wir übermitteln diese ab dem 01.07.2022 digital an die Finanzverwaltung. Die Prüfung der erstmalig ergehenden Steuerbescheide (Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid) ist mit dem Festpreis bereits abgegolten.
Sparen Sie sich Papier, Anfahrtswege sowie Kosten und erstellen Sie mithilfe unserer webbasierten Lösung Ihre Grundsteuererklärung für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen etc. ganz digital und komplett von Zuhause!
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Unser Grundsteuerrechner bietet schon jetzt die Möglichkeit die Grundsteuer für Ihr Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung oder unbebautes Grundstück zu berechnen. Der Service ist komplett kostenlos und erfordert keine Registrierung. Sofern Sie mit den eingegebenen Daten direkt Ihre Grundsteuererklärung erstellen möchten, ist dies selbstverständlich auch kein Problem. Für nur 89,95 Euro haben Sie die Möglichkeit die Grundsteuererklärung online und ohne eigenen ELSTER-Zugang zu erstellen. So haben Sie in nur 5 Minuten der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung erledigt. Eine anschließende Prüfung der erstmalig ergehenden Grundsteuerwertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide ist für uns selbstverständlich und in der Gebühr bereits inbegriffen. Durch unsere digitale und zeitsparende Lösung versäumen Sie garantiert auch keine Fristen! Und das alles zu einem fairen und transparenten Festpreis von 89,95 Euro pro Bewertungsobjekt (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.).
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