Grundsteuerreform 2022: Zeitrahmen/wichtige Termine

1. Januar 2022: Hauptfeststellungszeitpunkt

Der Hauptfeststellungsstichtag zur Grundsteuer ist der 01.01.2022. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung den Grundbesitz (unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung etc.) auf diesen Tag bewertet.

April-Juni 2022: Versand der Informationsschreiben

Informationsschreiben zur verpflichtenden Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer (kurz: Grundsteuererklärung) werden im Zeitraum von April – Juni von den Bundesländern versendet. Diese Schreiben enthalten objektbezogene Informationen, die für die Erstellung der Grundsteuererklärung erforderlich sind. Von großer Bedeutung ist hier das Einheitswert-Aktenzeichen des jeweiligen Grundstücks, Einfamilienhauses, Zweifamilienhauses oder der Eigentumswohnung. Dieses Aktenzeichen ist für eine elektronische Übermittlung notwendig.

1. Juli 2022: Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung zur Grundsteuer über ELSTER

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen zur Grundsteuer können voraussichtlich ab dem 01. Juli 2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

31. Oktober 2022: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung

Nach derzeitigem Stand ist eine Abgabe der Grundsteuererklärung zwingend bis zum 31. Oktober 2022 erforderlich. Es soll keine Fristverlängerung gewährt werden.

Ab 2023: Erklärungsbearbeitung durch die Finanzverwaltung

Nach der Bearbeitung wird die Finanzverwaltung im Laufe des Jahres 2023 Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag erlassen. Die Prüfung der Steuerbescheide sowie das eventuelle Einlegen von Einsprüchen bieten wir Ihnen in einem ganzheitlichen Prozess an.

Ab 2024: Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen

Die entsprechenden Daten werden von den Finanzämtern an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese setzen die endgültig zu zahlende Grundsteuer in einem Grundsteuerbescheid fest. Der Hebesatz der Kommunen soll dabei so angepasst werden, dass die Grundsteuer insgesamt aufkommensneutral bleibt und es zu keiner Erhöhung der insgesamt vereinnahmten Grundsteuer kommt.

Ab 2025: Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte

Die von den Kommunen festgesetzte Grundsteuer ist erstmals ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen.

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